Beschwerdemanagement
Beschwerdemanagement
Gesetzes-, regelkonformes Handeln hat für den CVJM Münster höchste Priorität. Unsere Arbeit basiert auf Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Integrität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, Kenntnis über Rechts- und Regelverstöße zu erhalten, sowie Informationen über Probleme und Sorgen am Arbeitsplatz.
Unsere Mitarbeitende haben hierzu verschiedene Möglichkeiten:
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Textinhalt der Infografik zum Beschwerdemanagement
Beschwerdemanagement im CVJM Münster
Mitarbeitervertretung
Alle Mitarbeiter:innen können sich vertraulich an unsere Mitarbeitervertretung wenden. Als Ansprechpartner:in und Vertrauensperson berät sie bei Problemen, begleitet in Personalgesprächen, vermittelt zwischen Kolleg:innen und Dienststellenleitung und sucht gemeinsam konstruktive Lösungen.
E-Mail: mav@cvjmmuenster.de
Fachbereichsleitung
Die jeweilige Fachbereichsleitung steht bei jeglichen Fragen oder Problemen beratend zur Seite. Sie kann jederzeit kontaktiert werden und unterstützt die Mitarbeiter:innen.
Vorstand
Auch der Vorstand des CVJM Münster steht als Ansprechpartner:in zur Verfügung und hat ein großes Interesse, die Mitarbeiter:innen des CVJM Münster zu begleiten und bei Problemen zu unterstützen.
Interne Meldestelle
Auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der CVJM Münster zudem eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Mitarbeiter:innen entsprechendes Fehlverhalten melden können. Das Meldesystem darf ausdrücklich nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und strafbar.
Die interne Meldestelle wird durch eine neutrale Ansprechperson betreut. Die Ombudsperson ist sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als auch gegenüber den Dienststellen zum Stillschweigen verpflichtet. Mitarbeiter:innen können die Ombudsperson von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit sie der Beschwerde gezielt nachgehen kann. Im Falle einer Straftat kann die Ombudsperson kein Stillschweigen wahren, wenn sie hiervon Kenntnis erlangt. Die Ombudsperson berichtet den Verantwortlichen innerhalb des CVJM Münster und deren Geschäftsbereichen zeitnah über eingegangene Beschwerden.
Als Ombudsperson hat der CVJM Münster Peter Krolzig benannt. Als ehemaliger Mitarbeitervertreter verfügt er über notwendige Kenntnisse und hat eine große Sachnähe.
Gegenstand einer Meldung können zum Beispiel folgende Themen sein:
- Verletzung von Rechten oder der Unversehrtheit von Personen
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Diskriminierung oder Belästigung
- Betrug, Bestechung oder Korruption
Eine Meldung kann per E-Mail abgegeben werden. Sie kann nur von der Ombudsperson des CVJM Münster eingesehen werden: Hinweisgeber@cvjmmuenster.de



